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Führerschein Kl. AM,

ist der Rollerführerschein mit einer max. Bauartgeschindigkeit von 45 Km/H.

 

 

 

 

 

 

 

 

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Führerschein Kl. A1

genannt "125 er" Motorrad mit einer maximalen Leistung von 11KW. (15 PS)

Wer vor dem 19.1.2013 seinen Führerschein ausgehändigt bekommen hat, darf auch ein Trike fahren, mit max.

11 KW, und bekommt einen Eintrag mit der Schlüsselzahl "79.03" und "79.04".    

* siehe Tabelle der Schlüsselzahlen

 

 

 

Führerschein Kl. A2

Motorrad mit eine maximalen Leistung von 35 KW. (48PS)

 

Führerschein Kl. A2 (Aufstieg von A1 zum A2)

Motorrad mit eine maximalen Leistung von 35 KW. (48PS) 

Voraussetzung:

min. 2 Jahre den Führerschein der Kl. A1

Mindestalter:

18 Jahre

Ausbildung:

Nur praktische Prüfung mit entsprechender Vorbereitung, somit keine Sonderfahrtenpficht mehr

* siehe Tabelle der Schlüsselzahlen

 

 

 

Führerschein Kl. A  (Direkteinstieg  A) 

ist die Führerscheinklasse mit einem Motorrad unbeschränkter Leistung.

Wer vor dem 19.1.2013 seinen Führerschein ausgehändigt bekommen hat, darf auch ein Trike fahren  von mehr als 11 KW, und bekommt einen Eintrag mit der Schlüsselzahl "79.03" und "79.04" .   

 

Führerschein Kl. A (Aufstieg von A2 zum A)

Motorrad mit einer unbeschränkten Leistung.

Voraussetzung:

min. 2 Jahre den Führerschein der Kl. A2

Mindestalter:  

24 Jahre

 

Ausbildung:

Nur praktische Prüfung mit entsprechender Vorbereitung, somit keine Sonderfahrtenpficht mehr

* siehe Tabelle der Schlüsselzahlen

******* NEU ******

Harley - Davidson (Fat Boy)

Honda CB 1000

Honda Hornet CB 600

KTM Duke 125 er

Honda Hornet CB 600

Harley - Davidson (V - Rod)

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